Allgemeine Geschäftsbedingungen Kalsbeek Advocaten

1.            Kalsbeek Advocaten ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, die sich die Ausübung der Rechtsanwaltschaft zum Ziel setzt.

Auftrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.            Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Aufträge, die erteilt worden sind sowie auf alle Arbeiten, die von oder im Namen von Kalsbeek Advocaten und allen damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen ausgeführt werden, Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ferner für den Vorstand von Kalsbeek Advocaten, alle derzeitigen und ehemaligen Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Kalsbeek Advocaten sowie für alle Personen, die bei der Ausführung eines Auftrages von Kalsbeek Advocaten hinzugezogen werden.

3.            Aufträge werden ausschließlich von Kalsbeek Advocaten angenommen und ausgeführt. Dies gilt ebenfalls, wenn die Absicht besteht, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt werden soll. Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der für den letztgenannten Fall eine Regelung vorschreibt, und Artikel 7:407, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der eine solidarische Haftung für alle Fälle vorschreibt, in denen zwei oder mehr Personen ein Auftrag erteilt worden ist, finden keine Anwendung.

Ausführung des Auftrages

4.            Kalsbeek Advocaten beachtet bei der Ausführung aller ihr erteilten Aufträge die Sorgfalt eines sorgfältigen Auftragnehmers und verhält sich entsprechend den geltenden Regelungen; dies umfasst die Standesregeln für Rechtsanwälte sowie die Verordnungen und Richtlinien des niederländischen Anwaltsverbands. Kalsbeek Advocaten trägt gegenüber ihren Mandanten eine Anstrengungsverpflichtung und übernimmt keine Gewähr, dass das beabsichtigte Ergebnis erreicht wird.

5.            Die Ausführung eines Kalsbeek Advocaten erteilten Auftrages erfolgt ausschließlich für den Mandanten. Dritte können aus den von Kalsbeek Advocaten erteilten Ratschlägen und den von Kalsbeek Advocaten ausgeführten Arbeiten keine Rechte herleiten.

6.            Kalsbeek Advocaten ist berechtigt, bei der Ausführung von Aufträgen Dritte hinzuziehen; dies umfasst Prozessbevollmächtigte und Gerichtsvollzieher, und - nach Rücksprache mit dem Mandanten – Sachverständige und externe Berater.

Beendigung

7.            Mandanten können ihren Auftrag an Kalsbeek Advocaten jederzeit beenden. Kalsbeek Advocaten kann einen Auftrag nur dann beenden, sofern die Fortsetzung der Bearbeitung der Angelegenheit aus angemessenen Gründen nicht länger von ihr erwartet werden kann, sofern entgegengesetzte Interessen vorliegen oder sofern der Auftraggeber einen Zahlungsrückstand hat. Die Beendigung eines Auftrages durch den Mandanten oder durch Kalsbeek Advocaten wirkt sich nicht auf die Verpflichtung zur Vergütung für die von Kalsbeek Advocaten ausgeführten Arbeiten und Erstattung ihr entstandener Kosten aus.

Tarif und Bezahlung

8.            Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, bestimmt sich die Vergütung für die von Kalsbeek Advocaten ausgeführten Arbeiten nach den geleisteten Stunden multipliziert mit den von Kalsbeek Advocaten verwendeten Stundensätzen. Diese Stundensätze werden dem Mandanten mitgeteilt. In besonderen Fällen kann nach Rücksprache mit dem Mandanten ein höherer Stundensatz angewendet werden. Die oben stehenden Tarife verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Zudem ist ein Aufpreis von 5 % als Vergütung für Bürokosten wie Porto, Telefon- und Kopierkosten zu entrichten. Kalsbeek Advocaten ist berechtigt, ihre Tarife von Zeit zu Zeit innerhalb angemessener Grenzen zu erhöhen. Eine Erhöhung erfolgt frühestens sechs Monate nach der Auftragsvergabe.

9.            Auslagen wie Gerichtsgebühren, Kosten für Gerichtsvollzieher und Entlohnungen von Prozessbevollmächtigten sowie Vergütungen für Sachverständige und externe Berater und – in besonderen Fällen – Reise- und Aufenthaltskosten sind vom Mandanten zu tragen. Reise- und Wartezeiten werden zum geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt.

10.          Die Arbeiten werden dem Mandanten in der Regel monatlich in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnungen von Kalsbeek Advocaten hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Sollte die rechtzeitige Bezahlung unterbleiben, ist Kalsbeek Advocaten ohne Inverzugsetzung oder Aufforderung berechtigt, die gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen. Begleicht ein Mandant eine Rechnung nicht rechtzeitig, ist Kalsbeek Advocaten berechtigt, ihre Arbeiten auszusetzen oder den Auftrag zu beenden, wobei alle ihr auf angemessene Weise entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten vom Mandanten zu tragen sind.

11.          Kalsbeek Advocaten ist jederzeit berechtigt, vom Mandanten die Einrichtung eines Depots als Sicherheit für die Zahlung ihrer Rechnungen zu verlangen. Sie ist ferner befugt, den Beginn beziehungsweise die weitere Bearbeitung einer Angelegenheit von der Einzahlung in das Depot abhängig zu machen.

Haftungsbeschränkung

12.          Jegliche Haftung von Kalsbeek Advocaten beschränkt sich auf den Betrag, der im betreffenden Fall von der von Kalsbeek Advocaten abgeschlossen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrages der laut dieser Versicherung geltenden Selbstbeteiligung. Falls aus irgendwelchen Gründen keine Leistung durch diese Versicherung erfolgen sollte, beschränkt sich die Haftung von Kalsbeek Advocaten auf das von Kalsbeek Advocaten in dem Kalenderjahr, in dem der Schaden aufgetreten ist, dem Mandanten für die betreffende Angelegenheit in Rechnung gestellte Honorar bis zu einem Höchstbetrag von € 50.000,00. Kalsbeek Advocaten haftet nicht für Versäumnisse die durch bei der Ausführung des Auftrages hinzugezogene Dritte entstandenen sind und ist berechtigt, im Namen des Mandanten eine Haftungsbeschränkung seitens der von ihr hinzugezogenen Dritten zu akzeptieren. Die Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Kalsbeek Advocaten haften auf keinen Fall persönlich für Versäumnisse bei der Ausführung eines Auftrages.

13.          Alle Ansprüche auf Schadenersatz an Kalsbeek Advocaten verfallen, sofern diese nicht innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, an dem der Beteiligte darüber Kenntnis hatte oder angemessenerweise über das Vorhandensein dieser Ansprüche Kenntnis hätte haben können, bei dem zuständigen Richter anhängig gemacht worden sind.

Sonstiges

14.          Auf sämtliche Rechtsbeziehungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist niederländisches Recht anwendbar. Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf einen Kalsbeek Advocaten erteilten Auftrag oder die von Kalsbeek Advocaten ausgeführten Arbeiten werden vom Gericht in Maastricht beigelegt, das ausschließlich befugt ist. Sofern Kalsbeek Advocaten als Klägerin auftritt, ist sie, ohne Ausschluss des oben Stehenden berechtigt, die Rechtsstreitigkeit bei dem zuständigen Richter im Ausland anhängig zu machen.

15.          Diese Geschäftsbedingungen sind in der niederländischen, englischen und deutschen Sprache verfügbar. Im Falle von Streitigkeiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich die niederländische Fassung.

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